|
Ferienlager von der Steuer absetzen |
|
|
|
|
Geschrieben von: Christian Glück
|
|
Mittwoch, den 05. Oktober 2011 um 15:03 Uhr |
|
Seit 20. Juli 2011 gibt es eine erfreuliche Neuerung des Bundesministeriums für Finanzen. Die Kosten für Ferienlager können komplett von der Steuer abgesetzt werden. Diese Regelung gilt nur für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und nur für gesetzlich vorgegebene Ferienzeiten.
.
Diese Neuregelung gilt auch rückwirkend für das Jahr 2011. Damit kannst du das Sommerlager der Wichtel und Wölflinge in Streitwiesen in Deiner nächsten Steuererklärung bereits abrechnen.
Wir wollen als Wiener Pfadfinder und Pfadfinderinnen gegenüber der Finanzbehörde ein einheitliches Formular verwenden. Wir bitten Dich daher, Zahlungsbestätigungen für Pfadfinderlager nur mit dem Formular, das Du auf unserer Homepage herunterladen kannst, auszufüllen. Unsere Pfadfinderführer und Führerinnen werden das Formular in den Heimabenden übernehmen. Die Gruppenleiter und ich unterschreiben das Formular und im nächsten Heimabend kannst Du es wieder abholen. Von dieser Zahlungsbestätigung wird eine Kopie in unserer Gruppen Buchhaltung aufbewahrt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass unsere Pfadfinderlager nur von ausgebildeten Pfadfinderleitern und Leiterinnen durchgeführt werden. Diese Ausbildung beinhaltet unter anderem eine Altersstufen entsprechend, pädagogische Ausbildung durch den Wiener Landesverband.
Wir bemühen uns durch diese Maßnahme, Deinem Kind die bestmögliche Betreuung und Sicherheit zu bieten.
Das neue Pfadfinderjahr beginnt sehr erfreulich!
Christian Glück Elternrats-Obmann
Zugehörige Downloads:
|
|
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. Oktober 2011 um 15:41 Uhr |